VK 2 - 28/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.04.2018

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Angebotsprüfung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 56 VgV§ 11 VgV§ 53 VgV§ 134 GWB§ 8 VgV§ 182 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer untersagte der Antragsgegnerin die Erteilung eines Zuschlags in einem Vergabeverfahren für Briefdienstleistungen. Streitpunkt war der Ausschluss des Angebots der Antragstellerin wegen angeblich fehlender elektronischer Signatur. Die Kammer hob hervor, dass die Plattform keine Protokolle über die Einlieferung speichert und die Bedienungsanleitung missverständlich sein kann. Sie wies die Antragsgegnerin an, das Verfahren zurückzuversetzen und die Vergabeunterlagen zu überarbeiten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

elektronische SignaturAngebotsprüfungVergabeunterlagenNachprüfungsverfahrenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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