VK 2 - 29/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 28.05.2020

Vergabeentscheidung: Rückversetzung in Wertungsphase bei Mängeln

Ergebnis: Vergabeverfahren zurückversetzt

Betroffene Normen

§ 36 VgV§ 122 GWB§ 57 VgV§ 124 GWB§ 47 VgV§ 36 GWB§ 160 GWB§ 134 GWB§ 47 GWB§ 165 GWB§ 46 VgV§ 48 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer hat der Antragsgegnerin aufgegeben, das Vergabeverfahren in den Stand vor der Wertung zurückzuversetzen, wenn der Vergabewille fortbesteht. Dies geschah aufgrund von Mängeln in der Eignungsprüfung der Beigeladenen, insbesondere bezüglich der geforderten ISO-Zertifizierungen und der Referenzangaben. Die Kammer sah die Eignungsanforderungen nicht ausreichend geprüft.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsprüfungISO-ZertifizierungNachunternehmerReferenzenVergabeverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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