VK 2 - 30/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.05.2018

VK Bund: Unwirksamkeit von Vereinbarungen zur Grippeimpfstoffversorgung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 103 GWB§ 135 GWB§ 168 GWB§ 165 GWB§ 14 VgV§ 99 GWB§ 97 GWB§ 155 GWB§ 59 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat mehrere Vereinbarungen zur Versorgung mit Grippeimpfstoffen für unwirksam erklärt. Die Kammer stellte fest, dass die formaljuristische Trennung zwischen einer Liefervereinbarung und einer Erstattungsvereinbarung nicht haltbar sei, da beide Verträge in engem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stünden und als eine Einheit betrachtet werden müssten. Mangels eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens wurden die Vereinbarungen beanstandet und die Antragsgegnerin zur Durchführung eines solchen verpflichtet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

GrippeimpfstoffVergabeverfahrenUnwirksamkeitErstattungsvereinbarungLiefervereinbarungVergabekammer

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