VK 2 - 31/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.05.2020

Aufhebung von Vergabeverfahren wegen Corona-Pandemie zulässig

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 63 VgV§ 8 VgV§ 134 GWB§ 132 GWB§ 97 GWB§ 165 GWB§ 135 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 179 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen der Corona-Pandemie als ermessensfehlerhaft. Die Kammer sah die Aufhebung jedoch als gerechtfertigt an, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens durch die Pandemie wesentlich geändert habe und eine Fortführung nicht mehr sinnvoll erschien.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AufhebungCorona-PandemieVergabeverfahrenwesentliche Änderung der GrundlagenErmessen

Vergaberecht-Begriffe

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