Aufhebung von Vergabeverfahren wegen Corona-Pandemie zulässig
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
§ 63 VgV§ 8 VgV§ 134 GWB§ 132 GWB§ 97 GWB§ 165 GWB§ 135 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 179 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen der Corona-Pandemie als ermessensfehlerhaft. Die Kammer sah die Aufhebung jedoch als gerechtfertigt an, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens durch die Pandemie wesentlich geändert habe und eine Fortführung nicht mehr sinnvoll erschien.
Schlagworte
AufhebungCorona-PandemieVergabeverfahrenwesentliche Änderung der GrundlagenErmessen
Vergaberecht-Begriffe
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