VK 2 - 32/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.04.2018

Vergabekammer: Angebotswertung muss wiederholt werden

Ergebnis: Angebotswertung muss wiederholt werden

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 134 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer hat entschieden, dass der Antragsgegner die Angebotswertung wiederholen muss. Streitpunkt war die Auslegung technischer Anforderungen an Türelemente bezüglich des Schallschutzes. Die Antragstellerin hatte Bedenken bezüglich der Erfüllbarkeit der geforderten Schallschutzwerte geäußert, was vom Antragsgegner zunächst als Ausschlussgrund gewertet wurde. Die Kammer gab der Antragstellerin jedoch in wesentlichen Punkten Recht.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

SchallschutzTürelementAngebotswertungNachprüfungsverfahrenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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