Vergabekammer: Angebotswertung muss wiederholt werden
Ergebnis: Angebotswertung muss wiederholt werden
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer hat entschieden, dass der Antragsgegner die Angebotswertung wiederholen muss. Streitpunkt war die Auslegung technischer Anforderungen an Türelemente bezüglich des Schallschutzes. Die Antragstellerin hatte Bedenken bezüglich der Erfüllbarkeit der geforderten Schallschutzwerte geäußert, was vom Antragsgegner zunächst als Ausschlussgrund gewertet wurde. Die Kammer gab der Antragstellerin jedoch in wesentlichen Punkten Recht.
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