Vergabekammer: Einheitliche Auslegung von Entsorgungskonzept-Anforderungen verletzt Gleichbehandlungsgebot
Ergebnis: Feststellung der Rechtswidrigkeit und Anordnung zur Wiederholung der Wertung
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass die Entscheidung der Antragsgegnerin, das Angebot der Antragstellerin auszuschließen und das Angebot der Beigeladenen zuzulassen, nicht auf einer einheitlichen Auslegung der Anforderungen der Vergabeunterlagen beruhte. Dies verletzte das Gleichbehandlungsgebot. Die Kammer hätte angeordnet, das Verfahren zur Angebotsprüfung zurückzuversetzen und die Wertung der Entsorgungskonzepte unter gleichmäßiger Auslegung der Anforderungen zu wiederholen.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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