VK 2 - 33/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.10.2020

Vergabekammer: Einheitliche Auslegung von Entsorgungskonzept-Anforderungen verletzt Gleichbehandlungsgebot

Ergebnis: Feststellung der Rechtswidrigkeit und Anordnung zur Wiederholung der Wertung

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 160 GWB§ 134 GWB§ 179 GWB§ 165 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass die Entscheidung der Antragsgegnerin, das Angebot der Antragstellerin auszuschließen und das Angebot der Beigeladenen zuzulassen, nicht auf einer einheitlichen Auslegung der Anforderungen der Vergabeunterlagen beruhte. Dies verletzte das Gleichbehandlungsgebot. Die Kammer hätte angeordnet, das Verfahren zur Angebotsprüfung zurückzuversetzen und die Wertung der Entsorgungskonzepte unter gleichmäßiger Auslegung der Anforderungen zu wiederholen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergaberechtGleichbehandlungsgebotEntsorgungskonzeptAngebotsprüfungVergabeunterlagenNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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