VK 2 - 34/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 09.05.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlender Losaufteilung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 121 GWB§ 14 VgV§ 19 GWB§ 165 GWB§ 106 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für eine Rahmenvereinbarung über Druck-, Konfektionierungs-, Adressierungs- und Versanddienstleistungen zu erteilen. Die Antragstellerin rügte die unterbliebene Aufteilung der Leistung in Fachlose, insbesondere die Trennung von Druck- und Postdienstleistungen. Die Kammer gab der Rüge statt und ordnete eine Rückversetzung des Verfahrens an, da die Losaufteilung dem Wettbewerb diene und keine zwingenden Gründe dagegen sprächen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LosaufteilungFachlosePostdienstleistungenVergabekammerNachprüfungsverfahrenWettbewerb

Vergaberecht-Begriffe

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