VK 2 - 34/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.04.2018

Zuschlagserteilung an Bieter mit zwei Mitarbeitern in Vollzeit für Referenzauftrag untersagt

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 60 VgV§ 57 VgV§ 97 GWB§ 46 VgV§ 122 GWB§ 160 GWB§ 124 GWB§ 6 VgV§ 53 VgV§ 8 VgV§ 128 GWB§ 5 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer untersagte die Zuschlagserteilung an die Beigeladene. Die Antragstellerin rügte die Eignung der Beigeladenen, da diese nicht die geforderten Referenzen nachweisen könne. Zudem sei das Angebot der Beigeladenen unauskömmlich kalkuliert und führe zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Kammer gab der Rüge statt, da die Beigeladene zwei im Personalkonzept genannte Mitarbeiter auch in Vollzeit für einen anderen öffentlichen Auftrag eingeplant hatte, was die Verfügbarkeit für den ausgeschriebenen Auftrag in Frage stellte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungReferenzenPersonalverfügbarkeitWettbewerbsverzerrungNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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