VK 2 - 37/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.06.2020

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen Wertung von Zuschlagskriterien zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 103 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 3 VgV§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Streitpunkt war die Wertung des Zuschlagskriteriums "Technischer Wert", insbesondere des Unterkriteriums "Auftragsbezogenes Terminkonzept". Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerin nur den niedrigsten Punktewert eines von vier Aspekten des Terminkonzepts berücksichtigt habe, was gegen das Transparenzgebot verstoße. Die Kammer folgte der Argumentation der Antragsgegnerin, dass die Vergabeunterlagen eindeutig die Anwendung des "schwächsten Glieds"-Prinzips für die Punktevergabe vorsahen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ZuschlagskriterienTechnischer WertTerminkonzeptPunktebewertungTransparenzgebotVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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