VK 2 - 38/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 03.05.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Lohnvorgaben

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 56 VgV§ 134 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 160 GWB§ 128 GWB§ 31 VgV§ 97 GWB§ 57 GWB§ 60 VgV

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Sie muss das Verfahren zurückversetzen und die Vergabeunterlagen überarbeiten. Streitpunkt war die Auslegung der Vorgabe zur Orientierung an Tariflöhnen, insbesondere die zulässige Unterschreitung um 5%. Die Kammer sah die Vorgaben als nicht hinreichend klar und eindeutig an, was zu einer fehlerhaften Angebotswertung führen konnte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

TariflohnVergabeunterlagenNachprüfungsantragAusschlussVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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