Nachprüfungsantrag wegen angeblich unauskömmlichen Angebots zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte, dass das Angebot der Beigeladenen unauskömmlich sei und die Antragsgegnerin ihre Aufklärungspflichten nach § 60 VgV verletzt habe. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie stellte fest, dass die Antragsgegnerin eine hinreichende Prüfung und Aufklärung des Angebots der Beigeladenen durchgeführt hatte und keine Anhaltspunkte für ein Unterkostenangebot oder eine Marktverdrängungsabsicht vorlagen.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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