VK 2 - 38/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.05.2018

Nachprüfungsantrag wegen angeblich unauskömmlichen Angebots zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 60 VgV§ 97 GWB§ 128 GWB§ 165 GWB§ 20 VgV§ 57 VgV§ 156 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte, dass das Angebot der Beigeladenen unauskömmlich sei und die Antragsgegnerin ihre Aufklärungspflichten nach § 60 VgV verletzt habe. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie stellte fest, dass die Antragsgegnerin eine hinreichende Prüfung und Aufklärung des Angebots der Beigeladenen durchgeführt hatte und keine Anhaltspunkte für ein Unterkostenangebot oder eine Marktverdrängungsabsicht vorlagen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

unauskömmliches AngebotAufklärungspflicht§ 60 VgVVergabeprüfungNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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