VK 2 - 4/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.02.2017

Vergabekammer untersagt Abschluss von Rabattverträgen für Wirkstoff

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 169 GWB§ 127 GWB§ 58 VgV§ 172 GWB§ 165 GWB§ 103 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einer Krankenkasse untersagt, nicht-exklusive Rabattverträge für einen bestimmten Wirkstoff abzuschließen. Streitpunkt war, ob das von der Krankenkasse durchgeführte "Open-House-Verfahren" vergaberechtsfrei ist. Die Antragstellerin machte geltend, dass patentrechtliche Beschränkungen die Teilnahme aller interessierten Unternehmen verhinderten und sie diskriminiert werde. Die Vergabekammer gab der Antragstellerin Recht und untersagte den Vertragsschluss.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattverträgeOpen-House-VerfahrenPatentrechtVergaberechtArzneimittel

Vergaberecht-Begriffe

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