VK 2 - 40/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.05.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen fehlender Referenzangaben zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 27 VSVgV§ 20 VSVgV§ 22 VSVgV§ 26 VSVgV§ 160 GWB§ 45 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin hatte ihren Teilnahmeantrag eingereicht, jedoch bei den geforderten Referenzen die Angabe von Ansprechpartnern und Auftragsvolumen in Euro verweigert oder unvollständig angegeben. Die Vergabekammer sah darin einen Verstoß gegen die Vorgaben der Vergabestelle, die auch nach Aufforderung zur Nachreichung nicht fristgerecht behoben wurden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ReferenzenTeilnahmeantragNachforderungAusschlussVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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