VK 2 - 41/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.06.2020

Vergabekammer weist Gesamtvergabe zurück und fordert Losbildung

Ergebnis: Vergabeverfahren zurückzusetzen und Lose zu bilden

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 4 VgV§ 160 GWB§ 120 GWB§ 31 VgV§ 165 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 3 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat die Antragsgegnerinnen aufgefordert, das Vergabeverfahren für die Produktion und den Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen zurückzusetzen. Die Kammer beanstandete die fehlende Aufteilung des Auftrags in Fach- oder Teillose, die nach Ansicht der Antragstellerin wettbewerbsbeschränkend sei und mittelständische Interessen missachte. Die Antragsgegnerinnen hatten eine Gesamtvergabe mit Verweis auf technische und wirtschaftliche Gründe, insbesondere die Notwendigkeit einer integrierten Portooptimierung und die Komplexität der Datenverarbeitung, begründet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LosbildungGesundheitskartenPortooptimierungWettbewerbNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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