VK 2 - 41/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 03.08.2021

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen De-Facto-Vergabe zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 135 GWB§ 132 GWB§ 160 GWB§ 124 GWB§ 103 GWB§ 21 VgV§ 133 GWB§ 106 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag gegen eine De-Facto-Vergabe zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Direktvergabe eines Frontend-Auftrags für ein Markenportal als unwirksam. Die Vergabekammer entschied, dass der ursprüngliche Rahmenvertrag mit einer Bietergemeinschaft geschlossen wurde und die spätere Beauftragung der Beigeladenen im Zuge von Umstrukturierungen und Insolvenz rechtmäßig erfolgte, ohne dass eine erneute Ausschreibung erforderlich war. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

De-Facto-VergabeMarkenportalSoftware as a ServiceRahmenvereinbarungBietergemeinschaftInsolvenz

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen