Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen De-Facto-Vergabe zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag gegen eine De-Facto-Vergabe zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Direktvergabe eines Frontend-Auftrags für ein Markenportal als unwirksam. Die Vergabekammer entschied, dass der ursprüngliche Rahmenvertrag mit einer Bietergemeinschaft geschlossen wurde und die spätere Beauftragung der Beigeladenen im Zuge von Umstrukturierungen und Insolvenz rechtmäßig erfolgte, ohne dass eine erneute Ausschreibung erforderlich war. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.
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