VK 2 - 44/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 03.06.2018

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Mängeln bei Eignungsprüfung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 16 VOB/A§ 4 VOB§ 122 GWB§ 8 VgV§ 16b VOB/A§ 15 VOB/A§ 160 GWB§ 6 VOB/A§ 19 VOB/A§ 165 GWB§ 6 VOB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für die Instandsetzung von Tragpfählen an die Beigeladene zu erteilen. Die Antragstellerin rügte die mangelnde Leistungsfähigkeit der Beigeladenen und unzureichende Informationsschreiben. Die Kammer gab der Antragsgegnerin auf, die Eignungsprüfung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen, da Zweifel an der korrekten Prüfung der Qualifikationen und des Personaleinsatzes der Beigeladenen bestanden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenEignungsprüfungZuschlagLeistungsfähigkeitUnterwasserschweißen

Vergaberecht-Begriffe

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