VK 2 - 46/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.05.2017

Vergabekammer weist Eignungsprüfung an und verurteilt Antragsgegnerin zu Kosten

Ergebnis: Nachprüfungsantrag teilweise erfolgreich

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 122 GWB§ 182 GWB§ 99 GWB§ 160 GWB§ 163 GWB§ 97 GWB§ 168 GWB§ 8 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat die Antragsgegnerin aufgefordert, die Eignungsprüfung der Antragstellerin zu wiederholen. Die Antragstellerin wurde im Vergabeverfahren wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen. Die Kammer beanstandete die Art und Weise der Eignungsprüfung und die Bewertung der Referenzprojekte. Die Antragsgegnerin wurde zur Übernahme der Verfahrenskosten und der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin verpflichtet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsprüfungReferenzprojekteAusschlussVergabekammerKostenentscheidung

Vergaberecht-Begriffe

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