Vergabekammer weist Eignungsprüfung an und verurteilt Antragsgegnerin zu Kosten
Ergebnis: Nachprüfungsantrag teilweise erfolgreich
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat die Antragsgegnerin aufgefordert, die Eignungsprüfung der Antragstellerin zu wiederholen. Die Antragstellerin wurde im Vergabeverfahren wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen. Die Kammer beanstandete die Art und Weise der Eignungsprüfung und die Bewertung der Referenzprojekte. Die Antragsgegnerin wurde zur Übernahme der Verfahrenskosten und der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin verpflichtet.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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