VK 2 - 47/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 02.06.2021

Nachprüfungsantrag wegen Rechtsberatungsleistungen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 97 GWB§ 60 VgV§ 30 VgV§ 155 GWB§ 159 GWB§ 106 GWB§ 3 VgV§ 127 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte, dass die ausgeschriebenen Leistungen im Wesentlichen Rechtsdienstleistungen nach dem RDG seien und daher eine Aufteilung in Lose für Rechtsberatung und kaufmännische Leistungen hätte erfolgen müssen. Die Antragsgegnerin vertrat die Auffassung, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit in der technischen Abwicklung des Vergabeverfahrens liege und keine Rechtsberatung geschuldet sei. Die Kammer folgte der Argumentation der Antragsgegnerin.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)VergabeverfahrenLeistungsbeschreibungLosaufteilungNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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