VK 2 - 48/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.05.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Mindestrabattvorgabe

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 57 VgV§ 165 GWB§ 1 GWB§ 63 VgV§ 159 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Die Kammer rügte die Vorgabe eines Mindestrabattsatzes von 15% als unzulässige Einschränkung der Kalkulationsfreiheit der Bieter. Zudem wurde die unzureichende Berücksichtigung von 10er-Packungen bei der Wertung kritisiert. Das Verfahren soll zurückversetzt und die Vergabeunterlagen überarbeitet werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

MindestrabattKalkulationsfreiheitVergabekammerKontrastmittelNachprüfungsverfahrenWertung

Vergaberecht-Begriffe

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