Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Mindestrabattvorgabe
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Die Kammer rügte die Vorgabe eines Mindestrabattsatzes von 15% als unzulässige Einschränkung der Kalkulationsfreiheit der Bieter. Zudem wurde die unzureichende Berücksichtigung von 10er-Packungen bei der Wertung kritisiert. Das Verfahren soll zurückversetzt und die Vergabeunterlagen überarbeitet werden.
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