Nachprüfungsantrag wegen vorzeitiger Erschöpfung einer Rahmenvereinbarung unzulässig
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte die Vergabe von Bürostühlen, da die bestehende Rahmenvereinbarung noch nicht ausgelaufen sei und eine Doppelvergabe vorliege. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag als unzulässig zurück. Sie begründete dies damit, dass die Antragstellerin nicht antragsbefugt sei, da sie kein Interesse an dem ausgeschriebenen Auftrag habe und ihr auch kein Schaden drohe. Die Kammer stellte fest, dass die bestehende Rahmenvereinbarung aufgrund der vorzeitigen Erschöpfung der geschätzten Mengen bzw. des Auftragswertes ihren Zweck erfüllt habe und eine Neuvergabe sachlich gerechtfertigt sei.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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