Vergabekammer: Unwirksamer Zuschlag wegen Verstoß gegen Stillhaltefrist
Ergebnis: Zuschlag unwirksam
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass der zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen geschlossene Vertrag für Los 1 unwirksam ist. Die Antragsgegnerin hatte den Zuschlag erteilt, obwohl sie den Bietern mitgeteilt hatte, dass dies frühestens zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen würde. Dieses Vorgehen verstieß gegen die Stillhaltefrist gemäß § 101a GWB. Das Nachprüfungsverfahren zu Los 2 wurde nach Erledigungserklärung beendet.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 1 - 120/20 — Nachprüfungsantrag wegen De-facto-Vergabe verworfen
- VK 2 - 70/19 — Nachprüfungsantrag wegen Ausschluss wegen angeblich unzulässiger Änderung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen
- VK 1 - 11/19 — Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung
- VK 1 - 109/18 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen mangelhafter Eignungsnachweise
- VK 1 - 101/18 — Zuschlagserteilung im Neubau-Vergabeverfahren untersagt