VK 2 - 49/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.09.2020

Ausschluss eines Angebots wegen nicht ausreichender Begründung von Produktspezifikationen rechtswidrig

Ergebnis: Nachprüfungsantrag teilweise erfolgreich

Betroffene Normen

§ 30 SektVO§ 160 GWB§ 28 SektVO§ 19 SektVO§ 9 SektVO§ 10 SektVO§ 41 SektVO

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer stellte fest, dass der Ausschluss des Angebots der Antragstellerin rechtswidrig war. Die produktspezifischen Vorgaben bezüglich der Befestigung von Antennen auf der Montageplatte waren durch die bisherige Dokumentation nicht ausreichend gerechtfertigt. Im Übrigen wurde der Fortsetzungsfeststellungsantrag als unzulässig bzw. unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden überwiegend der Antragsgegnerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AusschlussProduktspezifikationenMontageplatteBegründungspflichtVergabekammer

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