VK 2 - 5/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.02.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 160 GWB§ 121 GWB§ 103 GWB§ 127 GWB§ 165 GWB§ 130 GWB§ 159 GWB§ 106 GWB§ 57 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin rügte unter anderem, dass das alleinige Zuschlagskriterium "Preis" gegen § 127 SGB V verstoße und die Anforderung einer Hotline auch an Sonn- und Feiertagen unzulässig sei. Die Kammer befand den Antrag als zulässig, aber unbegründet, da die Rügen nicht durchgreifen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ZuschlagskriteriumPreisSGB VHotlineNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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