VK 2 - 5/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 10.03.2020

Nachprüfungsantrag wegen Zurückversetzung des Vergabeverfahrens zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte die Aufhebung eines Vergabeverfahrens als vergaberechtswidrig, da keine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen vorliege. Sie vertrat die Ansicht, dass die Vergabestelle lediglich Anwendungsfehler hätte korrigieren müssen. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Vergabestelle aufgrund von Unklarheiten im Zuschlagskriterium "Materialverfügbarkeit" berechtigt war, das Verfahren weiter zurückzuversetzen, um die Vergabeunterlagen zu präzisieren.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeverfahrenNachprüfungsantragZurückversetzungZuschlagskriterienMaterialverfügbarkeitVergabeunterlagen

Vergaberecht-Begriffe

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