Vergabekammer weist Antrag teilweise zurück und gibt Anweisung zur Wiederholung
Ergebnis: Antrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat im Nachprüfungsverfahren zur Vergabe eines telemedizinischen Versorgungsprogramms entschieden. Sie hat die Antragsgegnerin angewiesen, die Dokumentation der Wertungsentscheidung bezüglich der Angebote zu wiederholen. Der Antrag der Antragstellerin wurde im Übrigen teilweise als unzulässig verworfen und ansonsten zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden entsprechend der Entscheidung aufgeteilt.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 78/23 — Nachprüfungsantrag wegen unvollständiger Preisaufgliederung zurückgewiesen
- VK 2 - 64/23 — Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe verworfen
- VK 2 - 46/23 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen