Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine unzureichende Begründung der Zuschlagsentscheidung und die unzulässige Verwendung von Zuschlagskriterien. Die Kammer entschied, dass die Kriterien für bisherige Erfolge und Qualität zulässig sind und dass die Begründung des öffentlichen Auftraggebers ausreichend war. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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