VK 2 - 50/19 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 31.07.2019

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 65 VgV§ 160 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 58 VgV§ 130 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine unzureichende Begründung der Zuschlagsentscheidung und die unzulässige Verwendung von Zuschlagskriterien. Die Kammer entschied, dass die Kriterien für bisherige Erfolge und Qualität zulässig sind und dass die Begründung des öffentlichen Auftraggebers ausreichend war. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragZuschlagskriterienBegründungVergabekammerVgVGWB

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen