VK 2 - 51/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.09.2020

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Innovationskraft zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 60 VgV§ 127 GWB§ 134 GWB§ 97 GWB§ 160 GWB§ 8 VgV§ 7 VgV§ 99 GWB§ 128 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Vergabeentscheidung einer Dienstleistung im Bereich Servicequalitätsbefragungen. Streitpunkt war unter anderem die qualitative Bewertung ihres Angebots, bei der ihr mangelnde Innovationskraft und strategische Tiefe vorgeworfen wurde. Die Kammer folgte der Einschätzung der Antragsgegnerin, dass das Angebot der Antragstellerin nicht das wirtschaftlichste sei.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragServicequalitätsbefragungenQualitative BewertungInnovationskraftWirtschaftlichstes Angebot

Vergaberecht-Begriffe

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