Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen bereits erteilten Zuschlags
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
§ 134 GWB§ 135 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag verworfen, da der Zuschlag bereits erteilt war. Die Kammer begründete dies damit, dass ein Nachprüfungsverfahren nur statthaft sei, wenn noch kein Zuschlag erteilt wurde. Die Kammer ist nicht befugt, einen bereits erteilten Zuschlag aufzuheben. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin und der Antragstellerin auferlegt.
Schlagworte
NachprüfungsantragZuschlagVergabekammerStatthaftigkeitKostenentscheidung
Vergaberecht-Begriffe
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