VK 2 - 52/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 02.06.2017

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen bereits erteilten Zuschlags

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 135 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag verworfen, da der Zuschlag bereits erteilt war. Die Kammer begründete dies damit, dass ein Nachprüfungsverfahren nur statthaft sei, wenn noch kein Zuschlag erteilt wurde. Die Kammer ist nicht befugt, einen bereits erteilten Zuschlag aufzuheben. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin und der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragZuschlagVergabekammerStatthaftigkeitKostenentscheidung

Vergaberecht-Begriffe

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