Ausschluss von Bieter wegen mangelnder Referenzen rechtswidrig
Ergebnis: Nachprüfungsantrag erfolgreich
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass der Ausschluss eines Bieters von der Antragsgegnerin rechtswidrig war. Die Antragsgegnerin hatte die Eignung des Bieters aufgrund angeblich negativer Bewertungen von vorgelegten Referenzen verneint. Die Kammer sah die Bewertung der Referenzen durch die Antragsgegnerin als fehlerhaft an und hob den Ausschluss auf. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin auferlegt.
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