VK 2 - 54/19 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 04.09.2019

Ausschluss von Bieter wegen mangelnder Referenzen rechtswidrig

Ergebnis: Nachprüfungsantrag erfolgreich

Betroffene Normen

§ 122 GWB§ 46 VgV§ 124 GWB§ 63 VgV§ 126 GWB§ 99 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass der Ausschluss eines Bieters von der Antragsgegnerin rechtswidrig war. Die Antragsgegnerin hatte die Eignung des Bieters aufgrund angeblich negativer Bewertungen von vorgelegten Referenzen verneint. Die Kammer sah die Bewertung der Referenzen durch die Antragsgegnerin als fehlerhaft an und hob den Ausschluss auf. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsprüfungReferenzenAusschlussVergabeverfahrenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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