VK 2 - 56/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.06.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Wertung von Kontrastmitteln zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 31 VgV§ 121 GWB§ 165 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Wertung von Kontrastmitteln in einem Vergabeverfahren zurückgewiesen. Streitpunkt war die Berücksichtigung von Mengenvorteilen höher konzentrierter Kontrastmittel durch einen gewichteten Korrekturfaktor. Die Kammer sah die Wertungsvorgaben der Antragsgegnerinnen als ermessensfehlerfrei an und wies die Rügen der Antragstellerin bezüglich einer angeblichen Entwertung des Korrekturfaktors und einer Unzumutbarkeit der Kalkulation zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragWertungssystemKontrastmittelKorrekturfaktorMengenvorteil

Vergaberecht-Begriffe

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