VK 2 - 56/19 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 05.09.2019

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zu Rabattverträgen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 14 VgV§ 8 VgV§ 103 GWB§ 155 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe von Rabattverträgen für Arzneimittel zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine unzulässige Einschränkung des Beschaffungsbedarfs und eine Diskriminierung von Bietern durch die Festlegung von Preisvergleichsgruppen, insbesondere die Einbeziehung der Darreichungsform 'PEN' in ein Los, für das nur ein Bieter realistische Chancen habe. Die Kammer wies den Antrag zurück und begründete dies im Wesentlichen mit der Zulässigkeit der Losbildung und der Wertungssystematik.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattverträgeArzneimittelVergabekammerLosbildungPreisvergleichsgruppenWirtschaftlichkeitsbewertung

Vergaberecht-Begriffe

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