Nachprüfungsantrag wegen angeblich fehlerhafter Preisprüfung zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine angeblich fehlerhafte Preisprüfung nach § 54 SektVO sowie eine fehlerhafte Wertung ihres Angebots. Die Kammer sah die Preisprüfung als ordnungsgemäß durchgeführt an und wies die Beanstandungen zur Wertung der Übergabedatenformate und des Verwaltungstools zurück. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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