VK 2 - 57/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.07.2021

Nachprüfungsantrag wegen angeblich fehlerhafter Preisprüfung zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 54 SektVO§ 134 GWB§ 160 GWB§ 3 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine angeblich fehlerhafte Preisprüfung nach § 54 SektVO sowie eine fehlerhafte Wertung ihres Angebots. Die Kammer sah die Preisprüfung als ordnungsgemäß durchgeführt an und wies die Beanstandungen zur Wertung der Übergabedatenformate und des Verwaltungstools zurück. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

PreisprüfungSektVONachprüfungsantragWertungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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