VK 2 - 58/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.06.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen Wertungssystem zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 31 VgV§ 121 GWB§ 165 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Streitpunkt war die Ausgestaltung des Wertungssystems für Kontrastmittel, insbesondere die Berücksichtigung von Konzentration und historischen Verordnungsmengen. Die Kammer sah die Vorgaben des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Berücksichtigung von Mengenvorteilen höher konzentrierter Kontrastmittel durch die angepasste Wertungslogik der Auftraggeberinnen als erfüllt an. Die Argumentation der Antragstellerin bezüglich einer angeblichen Unzumutbarkeit der Kalkulation und Wettbewerbsverzerrung überzeugte die Kammer nicht.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

WertungssystemKontrastmittelMengenvorteilhistorische VerordnungsmengenKalkulationWettbewerbsverzerrung

Vergaberecht-Begriffe

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