VK 2 - 58/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 19.07.2018

Vergabekammer: Wiederholung des Vergabeverfahrens wegen Mängeln

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 41 VgV§ 124 GWB§ 57 VgV§ 97 GWB§ 81 VgV§ 7 VgV§ 182 GWB§ 60 VgV§ 134 GWB§ 160 GWB§ 15 VgV§ 53 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer hat entschieden, dass die Antragsgegnerin das Vergabeverfahren für Bildschirmarbeitstische wiederholen muss, da die ursprüngliche Bekanntmachung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen der Antragsgegnerin, der Beigeladenen und der Antragstellerin geteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BildschirmarbeitstischeVergabeverfahrenWiederholungTechnische LieferbedingungenNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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