Vergabekammer: Wiederholung des Vergabeverfahrens wegen Mängeln
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
§ 41 VgV§ 124 GWB§ 57 VgV§ 97 GWB§ 81 VgV§ 7 VgV§ 182 GWB§ 60 VgV§ 134 GWB§ 160 GWB§ 15 VgV§ 53 VgV
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer hat entschieden, dass die Antragsgegnerin das Vergabeverfahren für Bildschirmarbeitstische wiederholen muss, da die ursprüngliche Bekanntmachung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen der Antragsgegnerin, der Beigeladenen und der Antragstellerin geteilt.
Schlagworte
BildschirmarbeitstischeVergabeverfahrenWiederholungTechnische LieferbedingungenNachprüfungsantrag
Vergaberecht-Begriffe
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