VK 2 - 59/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 25.07.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Losaufteilung und Leistungsbeschreibung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 98 GWB§ 160 GWB§ 31 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Zuschlag in einem Vergabeverfahren für Kontrastmittel untersagt. Beanstandet wurde die Zusammenfassung von unterschiedlich konzentrierten Röntgenkontrastmitteln in einem Fachlos, was die wirtschaftliche Vergleichbarkeit der Angebote beeinträchtigte. Zudem wurde die Leistungsbeschreibung für ein anderes Fachlos als widersprüchlich angesehen, da ein aufgeführtes Kontrastmittel nicht für alle ausgeschriebenen Anwendungsgebiete zugelassen war. Das Verfahren wurde zurückversetzt und die Vergabeunterlagen sind zu korrigieren.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerKontrastmittelLosaufteilungLeistungsbeschreibungWirtschaftlichkeitNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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