Vergabekammer untersagt Abschluss von Rabattverträgen wegen fehlerhafter Verfahrensgestaltung
Ergebnis: Zuschlag untersagt und Verträge für unwirksam erklärt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, im laufenden Beschaffungsverfahren Verträge abzuschließen und bereits geschlossene Verträge für unwirksam erklärt. Streitpunkt war die Durchführung eines nicht-exklusiven Rabattvereinbarungsverfahrens nach § 130a Abs. 8 SGB V, das die Antragstellerin als vergaberechtswidrig beanstandete. Die Kammer gab der Antragstellerin in Bezug auf das Verbot des Vertragsschlusses und die Unwirksamkeit der Verträge statt, wies jedoch den Antrag auf Korrektur bereits gemeldeter Daten zurück.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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