VK 2 - 6/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 06.02.2017

Vergabekammer untersagt Abschluss von Rabattverträgen wegen fehlerhafter Verfahrensgestaltung

Ergebnis: Zuschlag untersagt und Verträge für unwirksam erklärt

Betroffene Normen

§ 135 GWB§ 169 GWB§ 160 GWB§ 127 GWB§ 58 VgV§ 172 GWB§ 130a GWB§ 103 GWB§ 155 GWB§ 156 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, im laufenden Beschaffungsverfahren Verträge abzuschließen und bereits geschlossene Verträge für unwirksam erklärt. Streitpunkt war die Durchführung eines nicht-exklusiven Rabattvereinbarungsverfahrens nach § 130a Abs. 8 SGB V, das die Antragstellerin als vergaberechtswidrig beanstandete. Die Kammer gab der Antragstellerin in Bezug auf das Verbot des Vertragsschlusses und die Unwirksamkeit der Verträge statt, wies jedoch den Antrag auf Korrektur bereits gemeldeter Daten zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattvereinbarungenSGB VVergaberechtOpen-House-ModellPatentlaufzeitUnwirksamkeit von Verträgen

Vergaberecht-Begriffe

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