Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung
Ergebnis: Zuschlag untersagt und Verfahren zurückversetzt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf Basis der bisherigen Wertung zu erteilen. Sie rügte eine fehlerhafte Ausübung des Beurteilungsspielraums bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien. Die Kammer wies darauf hin, dass die Antragsgegnerin das Verfahren partiell zurückversetzen und Bietern Gelegenheit zur erneuten Angebotsabgabe geben müsse. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen.
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