VK 2 - 60/19 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.08.2019

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung

Ergebnis: Zuschlag untersagt und Verfahren zurückversetzt

Betroffene Normen

§ 127 GWB§ 134 GWB§ 58 VgV§ 77 VgV§ 8 VgV§ 103 GWB§ 99 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 168 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf Basis der bisherigen Wertung zu erteilen. Sie rügte eine fehlerhafte Ausübung des Beurteilungsspielraums bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien. Die Kammer wies darauf hin, dass die Antragsgegnerin das Verfahren partiell zurückversetzen und Bietern Gelegenheit zur erneuten Angebotsabgabe geben müsse. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragZuschlagWertungHOAIQualitätskriterien

Vergaberecht-Begriffe

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