VK 2 - 62/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.05.2017

Nachprüfungsantrag wegen angeblich unangemessen niedriger Angebote verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 60 VgV§ 169 GWB§ 176 GWB§ 134 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 178 GWB§ 167 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte, dass die Angebote eines Mitbewerbers unangemessen niedrig seien und die Vergabestelle diese nicht ordnungsgemäß geprüft habe. Die Kammer folgte dieser Argumentation nicht, da das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits im Rahmen einer Zuschlagsgestattungsentscheidung keine Verstöße gegen die Prüfungspflicht feststellen konnte und die Vergabekammer selbst eine doppelte Rechtshängigkeit annahm.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

unangemessen niedrige AngebotePreisprüfungNachprüfungsantragdoppelte RechtshängigkeitVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen