Vergabekammer prüft keine Kartellrechtsverstöße bei Nachfragebündelung
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte eine kartellrechtswidrige Nachfragebündelung bei der gemeinsamen Ausschreibung von Kontrastmitteln durch mehrere Krankenkassen. Sie machte geltend, dass die Bündelung gegen das Kartellverbot verstoße und die Vergabekammer zuständig sei, dies zu prüfen. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Prüfung von Kartellrechtsverstößen nicht in ihre Zuständigkeit falle, insbesondere wenn dies eine umfassende Marktermittlung erfordere.
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Vergaberecht-Begriffe
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