VK 2 - 65/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.07.2016

Nachprüfungsantrag wegen Nachfragebündelung bei Rahmenverträgen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 1 GWB§ 97 GWB§ 2 GWB§ 4 VgV§ 156 GWB§ 155 GWB§ 22 GWB§ 165 GWB§ 159 GWB§ 118 GWB§ 167 GWB§ 179 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, der sich gegen die Nachfragebündelung bei der Vergabe von Rahmenverträgen für Kontrastmittel richtete. Die Antragstellerin rügte eine wettbewerbswidrige Bündelung und eine Verletzung des Kartellverbots. Die Kammer entschied, dass die Prüfung solcher komplexen kartellrechtlichen Fragen nicht in ihre Zuständigkeit falle, da dies eine umfassende Marktermittlung erfordere, die im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nicht möglich sei.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachfragebündelungRahmenverträgeKontrastmittelVergabekammerKartellrechtZuständigkeit

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen