Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen widersprüchlicher Preisangaben zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte, dass das Angebot eines Mitbieters wegen widersprüchlicher Preisangaben auszuschließen sei. Der Bieter hatte einen Preisnachlass im Angebotsschreiben angegeben, aber nicht im separaten Deckblatt für die elektronische Angebotsabgabe. Die Vergabekammer wies den Antrag zurück, da das Deckblatt nicht als Bestandteil des Angebots galt und der Preisnachlass im Angebotsschreiben maßgeblich war. Die Korrektur erfolgte zulässigerweise im Rahmen der rechnerischen Prüfung.
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