VK 2 - 66/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 24.07.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag teilweise zurück

Ergebnis: Antrag verworfen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 8 VgV§ 165 GWB§ 106 GWB§ 160 GWB§ 107 GWB§ 134 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag teilweise als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Streitig waren die Wertungskriterien und die Bewertung des Angebots eines Bieters in einem Vergabeverfahren zur Förderung von Ausbildungen für benachteiligte junge Menschen. Die Kammer entschied über die Auslegung und Anwendung der Bewertungsmatrix sowie die Berücksichtigung von Erfolgsquoten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragWertungskriterienAngebotswertungErfolgsquote

Vergaberecht-Begriffe

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