Nachprüfungsantrag wegen technischer Lieferbedingungen zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, da er in der Sache unbegründet war. Zwar war der Antrag zulässig, da die Antragstellerin die Rügefristen gewahrt und die Antragsbefugnis besaß. Jedoch verstießen die technischen Lieferbedingungen im Nachprüfungsverfahren nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, da sie sachlich gerechtfertigt waren und die Antragstellerin nicht diskriminierten.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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