VK 2 - 66/19 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.09.2019

Nachprüfungsantrag wegen technischer Lieferbedingungen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 41 SektVO§ 160 GWB§ 29 SektVO§ 41 VgV§ 30 SektVO§ 33 SektVO§ 28 SektVO§ 167 GWB§ 51 SektVO

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, da er in der Sache unbegründet war. Zwar war der Antrag zulässig, da die Antragstellerin die Rügefristen gewahrt und die Antragsbefugnis besaß. Jedoch verstießen die technischen Lieferbedingungen im Nachprüfungsverfahren nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, da sie sachlich gerechtfertigt waren und die Antragstellerin nicht diskriminierten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

technische LieferbedingungenGleichbehandlungsgebotRügefristAntragsbefugnisLeistungsbestimmungsrecht

Vergaberecht-Begriffe

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