VK 2 - 68/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 31.07.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung und intransparenter Kriterien

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 134 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 1 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Sie muss das Verfahren zurückversetzen und den Bietern erneut Gelegenheit zur Angebotsabgabe geben. Streitpunkt war die Wertung des Angebots der Antragstellerin sowie die Ausschlussbedürftigkeit des Angebots der Beigeladenen wegen angeblich fehlender Preise und Mischkalkulation. Die Kammer bemängelte insbesondere, dass die von der Antragsgegnerin intern festgelegten Kriterien für die Bewertung des technischen Werts und des Treibstoffverbrauchs den Bietern nicht bekannt gegeben wurden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenZuschlagWertungTransparenzBietergemeinschaft

Vergaberecht-Begriffe

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