Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung und intransparenter Kriterien
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Sie muss das Verfahren zurückversetzen und den Bietern erneut Gelegenheit zur Angebotsabgabe geben. Streitpunkt war die Wertung des Angebots der Antragstellerin sowie die Ausschlussbedürftigkeit des Angebots der Beigeladenen wegen angeblich fehlender Preise und Mischkalkulation. Die Kammer bemängelte insbesondere, dass die von der Antragsgegnerin intern festgelegten Kriterien für die Bewertung des technischen Werts und des Treibstoffverbrauchs den Bietern nicht bekannt gegeben wurden.
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