Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Angebotswertung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
§ 134 GWB§ 161 GWB§ 165 GWB§ 107 GWB§ 163 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund hierfür war die fehlerhafte Wertung der Angebote, insbesondere bei den qualitativen Kriterien. Die Kammer ordnete an, das Vergabeverfahren unter Berücksichtigung ihrer Rechtsauffassung in den Stand vor der Wertung zurückzuversetzen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin auferlegt.
Schlagworte
AngebotswertungQualitative KriterienNachprüfungsverfahrenVergabekammerZuschlagsversagung
Vergaberecht-Begriffe
🔔
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 78/23 — Nachprüfungsantrag wegen unvollständiger Preisaufgliederung zurückgewiesen
- VK 2 - 64/23 — Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe verworfen
- VK 2 - 46/23 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen