VK 2 - 69/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 04.08.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Angebotswertung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 161 GWB§ 165 GWB§ 107 GWB§ 163 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund hierfür war die fehlerhafte Wertung der Angebote, insbesondere bei den qualitativen Kriterien. Die Kammer ordnete an, das Vergabeverfahren unter Berücksichtigung ihrer Rechtsauffassung in den Stand vor der Wertung zurückzuversetzen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AngebotswertungQualitative KriterienNachprüfungsverfahrenVergabekammerZuschlagsversagung

Vergaberecht-Begriffe

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