VK 2 - 72/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 01.08.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag teilweise zurück und fordert Wiederholung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 130 GWB§ 57 VgV§ 21 VgV§ 55 VgV§ 54 VgV§ 165 GWB§ 106 GWB§ 65 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat im Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe von Briefdienstleistungen entschieden, dass das Vergabeverfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer wiederholt werden muss. Dies beinhaltet die Einholung neuer Angebote auf Basis überarbeiteter Wertungsvorgaben. Im Übrigen wurde der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden je zur Hälfte von der Antragstellerin und den Antragsgegnerinnen getragen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenBriefdienstleistungenWertungsvorgabenWiederholung Vergabeverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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