VK 2 - 72/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.08.2018

Nachprüfungsantrag wegen angeblich unzureichender Kapazitäten der Beigeladenen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 15 VOB/A§ 97 GWB§ 3 VgV§ 122 GWB§ 134 GWB§ 128 GWB§ 6a VOB/A§ 165 GWB§ 160 GWB§ 16 VOB/A§ 124 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte, dass die Beigeladene nicht über ausreichende personelle Kapazitäten für die Ausführung von Schweißtaucherarbeiten verfüge. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie stellte fest, dass die Antragsgegnerin die Eignungsprüfung der Beigeladenen nach einer früheren Beanstandung durch die Kammer erneut und unter Berücksichtigung der zwingenden Fristen sowie der tatsächlichen Arbeitszeitgestaltung vorgenommen hatte und dabei zu dem Ergebnis kam, dass die Beigeladene die Leistung erbringen kann.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

KapazitätsprüfungSchweißtaucherarbeitenEignungsprüfungFristenNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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