Vergabekammer erklärt Vertrag über wissenschaftliches Gerät für unwirksam
Ergebnis: Vertrag für unwirksam erklärt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Vertrag über die Lieferung eines wissenschaftlichen Geräts für unwirksam erklärt. Die Vergabestelle hatte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt und dies mit technischen Gründen begründet, wonach nur ein bestimmtes Produkt die erforderlichen Leistungsmerkmale besitze. Die Antragstellerin rügte, dass die technischen Begründungen nicht haltbar seien und die Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht vorlägen. Die Kammer gab der Antragstellerin Recht und erklärte den Vertrag für unwirksam.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 78/23 — Nachprüfungsantrag wegen unvollständiger Preisaufgliederung zurückgewiesen
- VK 2 - 64/23 — Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe verworfen
- VK 2 - 46/23 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen