VK 2 - 74/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 02.08.2017

Vergabekammer: Wiederholung des Vergabeverfahrens wegen fehlerhafter Wertung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 130 GWB§ 134 GWB§ 57 VgV§ 21 VgV§ 55 VgV§ 54 VgV§ 165 GWB§ 106 GWB§ 65 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass die Antragsgegnerin das Vergabeverfahren für Briefdienstleistungen wiederholen muss, wenn sie weiterhin beschaffen möchte. Die Kammer beanstandete die Wertung der Angebote, insbesondere im Hinblick auf die Qualitätskriterien. Die Antragstellerin hatte zwar die Höchstpunktzahl bei der Qualitätsbewertung erreicht, jedoch wurde ihr Angebot aufgrund des Preises nicht als das wirtschaftlichste eingestuft. Die Kammer wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeverfahrenBriefdienstleistungenWertungQualitätskriterienNachprüfungsantragWiederholung

Vergaberecht-Begriffe

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