VK 2 - 74/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.08.2018

Nachprüfungsantrag wegen angeblich fehlender Kapazitäten der Beigeladenen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 15 VOB/A§ 160 GWB§ 3 VgV§ 122 GWB§ 134 GWB§ 128 GWB§ 6a VOB/A§ 165 GWB§ 97 GWB§ 124 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte, die Beigeladene verfüge nicht über ausreichende personelle Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Schweißtaucherleistungen innerhalb der vorgegebenen Fristen. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie stellte fest, dass die Antragsgegnerin nach einer ersten Beanstandung durch die Kammer die Eignungsprüfung der Beigeladenen wiederholt und dabei die Kapazitäten unter Berücksichtigung der vorgegebenen Fristen neu bewertet hatte. Die Kammer sah die Eignung der Beigeladenen als nachgewiesen an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

KapazitätsprüfungNachunternehmerEignungsprüfungSchweißtaucherleistungenFristenNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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